Unschuldige

In dem Bereich des östlichen Friedhofs, oberhalb der Zeller Gruft, gab es bis ins 19. Jahrhundert einen eigens eingefriedeten Teil für Kindergräber. Hier wurden in einem gesonderten Areal die „Unschuldigen“ - gemeint waren nicht getaufte oder notgetaufte Kinder - bestattet, die bei der Geburt oder kurz danach verstorben waren. Eigentlich durften auf dem Friedhof nur getaufte Menschen beerdigt werden, nach kirchlichem Recht hatte aber jede Hebamme die Befugnis, an einem Neugeborenen eine Nottaufe vorzunehmen.

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